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Krypto-Steuern in Thailand 2025/2026: Steuerfreiheit richtig anwenden

Published August 25, 2026 · CoinTaxReporting · 8 min read

Thailand hat die Besteuerung privater Kryptogewinne für das Steuerjahr 2025 grundlegend verändert. Die neue Befreiung gilt jedoch nicht pauschal für jedes Wallet und jede internationale Börse. Entscheidend sind die Person, der konkrete Transfer und ein nach thailändischem Recht lizenzierter Exchange, Broker oder Dealer. Dieser Leitfaden erklärt die amtlichen Regeln, die zulässigen Kostenmethoden und die Abgrenzung zu Mining, Staking, Derivaten und einer tatsächlichen gewerblichen Tätigkeit.

Das Wichtigste für das Steuerjahr 2025

Welche Kryptogewinne sind in Thailand 2025 steuerfrei?

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Am 5. September 2025 wurde die thailändische Ministerial Regulation No. 399 veröffentlicht. Sie ergänzt Ministerial Regulation No. 126 und befreit den Vorteil aus der Übertragung von Kryptowährungen oder Digital Tokens, soweit der Wert den investierten Betrag übersteigt und die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Die Regel gilt rückwirkend für Vorgänge vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2029.

Die Befreiung ist keine allgemeine Nullsteuer für alle Kryptogewinne. Begünstigt sind nur qualifizierte Transfers, die:

Ob ein Anbieter lizenziert ist, muss anhand der aktuellen Liste der thailändischen Securities and Exchange Commission geprüft werden. Eine internationale Konzernzugehörigkeit, eine App in thailändischer Sprache oder die Möglichkeit, THB zu verwenden, ersetzt diesen Nachweis nicht.

Binance TH ist nicht Binance.com

Ein besonders wichtiger Praxisfall ist Binance. In der amtlichen SEC-Liste erscheint Gulf Binance Co., Ltd. mit der Plattform Binance TH. Daraus folgt nicht, dass Verkäufe auf Binance.com automatisch über denselben thailändischen Lizenznehmer erfolgt sind.

Der Report sollte deshalb nicht nur nach einem unscharfen Börsennamen suchen. Er benötigt möglichst den tatsächlichen Plattform- oder Kontonachweis. Nur eindeutig dem lizenzierten thailändischen Rechtsträger zugeordnete Transaktionen dürfen automatisch in den Befreiungsbereich fallen. Unklare oder globale Konten bleiben in einer Prüfliste.

Was gilt für ausländische oder nicht lizenzierte Börsen?

Ein Gewinn auf einer ausländischen oder nicht unter der thailändischen SEC-Lizenz geführten Plattform erfüllt nicht allein durch den Wohnsitz des Nutzers die Voraussetzungen der neuen Börsenbefreiung. Für solche Verkäufe ist weiterhin zu prüfen, ob ein steuerpflichtiger Gewinn nach Section 40(4)(i), in der thailändischen Fassung Section 40(4)(ฌ), vorliegt.

Bei ausländischen Einkünften kommt zusätzlich die thailändische Quellen- und Remittance-Prüfung hinzu. Ein in Thailand steuerlich Ansässiger kann für seit dem 1. Januar 2024 erzielte ausländische Einkünfte steuerpflichtig werden, soweit diese nach Thailand überwiesen werden. Quellenstaat, Entstehungsjahr, Überweisungsjahr und ein möglicher ausländischer Steuerabzug müssen daher dokumentiert werden. Ein Börsenstandort allein beantwortet die Quellenfrage nicht zuverlässig.

PND90 statt PND91

Die amtliche Einkommensteuererklärung für natürliche Personen mit allgemeinen Einkünften ist PND90. Das englische Zusatzformular für das Steuerjahr 2025 enthält unter Section 40(4) ausdrücklich ein Feld für Gewinne aus der Übertragung von Kryptowährungen oder Digital Tokens, soweit sie nicht steuerbefreit sind.

PND91 ist dagegen für reine Arbeitseinkünfte vorgesehen und bildet einen Kryptosachverhalt nicht vollständig ab. Ein Kryptoreport ist eine Berechnungs- und Dokumentationshilfe für PND90, aber kein Ersatz für die vollständige persönliche Erklärung. Persönliche Freibeträge, weitere Einkünfte und individuelle Steueranrechnungen werden deshalb nicht automatisch im Kryptoreport abgezogen.

FIFO oder Moving Average: Welche Methode ist zulässig?

Die offizielle Krypto-Anleitung des Thailand Revenue Department nennt für die Kostenberechnung zwei anerkannte Methoden:

Die Kosten sind getrennt nach Art der Kryptowährung oder des Tokens zu führen. Die gewählte Methode muss für das gesamte Steuerjahr konsistent verwendet werden; ein Wechsel ist nach der Revenue-Department-Anleitung erst im folgenden Steuerjahr möglich. Kauf-, Verkaufs- und Transfergebühren können Bestandteil der nachgewiesenen Kosten sein. LIFO wird in der amtlichen Anleitung nicht als reguläre Alternative genannt.

Crypto-to-Crypto-Tausch und Zahlungen mit Krypto

Die thailändische Anleitung erfasst nicht nur den Verkauf gegen THB. Auch die Veräußerung, Zahlung, Übertragung oder der Tausch gegen einen anderen Coin kann grundsätzlich eine steuerliche Realisation darstellen. Für jeden Abgang werden daher der THB-Marktwert, die Anschaffungskosten und die direkt zurechenbaren Gebühren benötigt.

Ein Transfer zwischen eigenen Wallets ist dagegen wirtschaftlich kein Verkauf. Die ursprünglichen Anschaffungskosten und das Erwerbsdatum müssen über den Transfer hinweg erhalten bleiben. Fehlende Gegenbuchungen oder unbekannte Wallet-Adressen sollten als Prüfposition erscheinen und nicht vorschnell als steuerpflichtige Veräußerung behandelt werden.

Verluste nicht pauschal mit allen Gewinnen verrechnen

Die ältere amtliche Krypto-Anleitung erlaubt die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten verschiedener Coins innerhalb desselben Steuerjahres nur für Transaktionen über einen von der SEC beaufsichtigten Digital Asset Exchange. Mit der ab 2025 geltenden Befreiung für qualifizierte lizenzierte Transaktionen muss die Wechselwirkung sorgfältig getrennt werden: Verluste aus steuerbefreiten Vorgängen dürfen nicht automatisch dazu dienen, andere steuerpflichtige Einkünfte zu reduzieren.

Deshalb sollte der Report befreite lizenzierte Vorgänge, nicht befreite private Vorgänge und offene Plattformzuordnungen getrennt ausweisen. Ein negativer technischer Gesamt-P&L ist nicht automatisch ein negativer PND90-Übertragungsbetrag. Nach der Revenue-Department-Anleitung können nicht genutzte Kryptoverluste außerdem nicht ohne besondere Grundlage in das Folgejahr vorgetragen werden.

Mining: Besteuerung grundsätzlich beim Verkauf

Nach der Revenue-Department-Anleitung entsteht bei selbst erzeugten Coins nicht allein durch das Mining bereits der dort beschriebene Verkaufsertrag. Der Verkauf geminter Kryptowährung wird grundsätzlich als Einkommen nach Section 40(8) behandelt. Tatsächlich angefallene und belegte Aufwendungen, etwa Strom, Hosting, Reparaturen oder Abschreibung der Mining-Hardware, können im zulässigen Umfang berücksichtigt werden.

Für Section-40(8)-Einkünfte kann neben der jährlichen PND90 auch die Halbjahreserklärung PND94 relevant sein. Das hängt von Zeitraum, Betrag und persönlichen Umständen ab. Ein Tradingreport sollte die Mining-Erlöse und nachgewiesenen Kosten vorbereiten, aber keine nicht importierten Betriebskosten oder persönlichen Abzüge schätzen.

Staking, Lending, Rewards und Airdrops

Die Revenue-Department-Anleitung ordnet Erträge aus der Nutzungsüberlassung beziehungsweise wirtschaftlichen Verwendung von Kryptowährungen grundsätzlich Section 40(8) zu. Das kann etwa bei klar dokumentierten Staking- oder Lending-Erträgen relevant sein. Der Marktwert bei steuerlichem Zufluss bildet anschließend die Kostenbasis für einen späteren Verkauf, damit derselbe Wert nicht doppelt besteuert wird.

Nicht jedes Importlabel „reward“ beweist jedoch denselben Sachverhalt. Validator-Vergütung, Lending-Zins, Airdrop, Referral-Bonus, Cashback und unentgeltliche Zuteilung können unterschiedliche Rechtsgründe haben. Unklare Zugänge gehören deshalb in ein Arbeitsblatt statt in eine automatische PND90-Summe.

Derivate, Perpetuals und Funding Fees

Die Befreiung nach Ministerial Regulation No. 399 betrifft den Vorteil aus der Übertragung von Kryptowährungen oder Digital Tokens. Daraus folgt nicht automatisch eine Steuerbefreiung für Futures, Optionen, CFDs oder Perpetual Contracts. Der konkrete Vertrag, der Anbieter und die Einkunftsart müssen separat geprüft werden.

Funding Fees und Handelsgebühren müssen außerdem mit dem realisierten Börsen-P&L abgestimmt werden. Manche Anbieter rechnen sie bereits in das Ergebnis ein, andere liefern separate Buchungen. Eine professionelle Berechnung erfasst jeden Betrag genau einmal und weist nicht bestätigte Positionen separat aus.

Wann liegt eine gewerbliche Kryptotätigkeit vor?

Die private Befreiung darf nicht ungeprüft auf eine tatsächlich organisierte gewerbliche Tätigkeit übertragen werden. Ob ein Geschäftsbetrieb vorliegt, richtet sich nach den tatsächlichen Umständen, etwa Organisation, Dauer, Leistungsangebot, eingesetztem Kapital und Gewinnerzielungsabsicht. Eine feste Zahl von Trades allein entscheidet die Einordnung nicht.

Bei bestätigter betrieblicher Kryptotätigkeit gehören Erlöse, Anschaffungskosten, direkte Gebühren, Derivate, Funding und sonstige Betriebseinnahmen in eine Buchhaltungsabstimmung nach Section 40(8). Negative Ergebnisse dürfen dabei nicht technisch auf null gekürzt werden. Der Kryptoreport zeigt jedoch nur ein vorläufiges betriebliches Abstimmungsergebnis; die endgültige Steuerbasis hängt auch von Buchhaltung, privaten Entnahmen, nicht importierten Aufwendungen und sonstigen Einkünften ab.

Checkliste für einen belastbaren Thailand-Kryptoreport

  1. Alle Börsen, Wallets und Anfangsbestände vollständig importieren.
  2. Den tatsächlichen thailändischen Lizenznehmer jeder begünstigten Plattform nachweisen.
  3. Binance TH und Binance.com sowie andere globale und lokale Plattformvarianten trennen.
  4. FIFO oder Moving Average für das gesamte Steuerjahr konsistent anwenden.
  5. Jeden Coin-Abgang zum Transaktionszeitpunkt in THB bewerten.
  6. Eigentransfers erkennen und die ursprüngliche Kostenbasis fortführen.
  7. Befreite, steuerpflichtige und ungeklärte Vorgänge getrennt darstellen.
  8. Mining, Staking, Airdrops, Derivate und Funding nicht mit privaten Spot-Gewinnen vermischen.
  9. Ausländische Quellen und Überweisungen nach Thailand gesondert dokumentieren.
  10. Nur tatsächlich belegte Werte in PND90 beziehungsweise PND94 übernehmen.

So unterstützt CoinTaxReporting

CoinTaxReporting trennt für Thailand automatisch eindeutig lizenzierte private Spot-Transaktionen von nicht befreiten und ungeklärten Vorgängen. Der Report unterstützt FIFO und Moving Average, dokumentiert THB-Umrechnung und Kostenbasis und hält Mining, Staking, Derivate sowie Funding in eigenen Steuer- oder Prüfabschnitten auseinander.

Beim bestätigten Unternehmensprofil bleiben auch negative Ergebnisse vorzeichenrichtig erhalten und werden als vorläufige Buchhaltungsabstimmung ausgewiesen. Persönliche Freibeträge oder eine endgültige Steuerschuld werden nicht simuliert.

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Häufige Fragen zu Krypto-Steuern in Thailand

Sind alle Kryptogewinne in Thailand ab 2025 steuerfrei?

Nein. Die neue Befreiung ist an qualifizierte Transaktionen über thailändisch lizenzierte Exchanges, Broker oder Dealer gebunden. Internationale, nicht lizenzierte oder ungeklärte Plattformen fallen nicht automatisch darunter.

Ist Binance.com wegen Binance TH ebenfalls begünstigt?

Nein, nicht automatisch. Entscheidend ist, welcher Rechtsträger und welche konkrete Plattform die Transaktion ausgeführt hat. Die thailändische SEC-Lizenz von Gulf Binance bezieht sich auf Binance TH.

Darf ich in Thailand LIFO verwenden?

Die amtliche Krypto-Anleitung nennt FIFO und Moving Average Cost. LIFO wird dort nicht als reguläre Wahlmethode aufgeführt.

Welches Formular gilt für private Kryptogewinne?

Nicht befreite Kryptogewinne werden in der allgemeinen Einkommensteuererklärung PND90 berücksichtigt. Das amtliche Formular 2025 enthält dafür ein eigenes Feld unter Section 40(4). PND91 ist für einen solchen Kryptosachverhalt nicht das passende alleinige Formular.

Werden persönliche Freibeträge automatisch abgezogen?

Nein. Der Kryptoreport berechnet und dokumentiert die kryptobezogenen Beträge. Persönliche Freibeträge, weitere Einkünfte und individuelle Anrechnungen berücksichtigt der Nutzer in seiner vollständigen Steuererklärung.

Amtliche Quellen

Hinweis

Stand: 25. August 2026 für das Steuerjahr 2025. Dieser Artikel beschreibt die geprüften amtlichen Grundlagen und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle thailändische Steuer- oder Rechtsberatung. Besonders bei ausländischen Quellen, Remittances, DeFi, Derivaten oder einer möglichen betrieblichen Tätigkeit sollte die Einordnung mit dem Thailand Revenue Department oder einem qualifizierten thailändischen Steuerberater abgestimmt werden.

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Disclaimer: This article is for general informational purposes only and does not constitute tax advice. For individual tax advice, consult a licensed tax professional.

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