Krypto-Steuern in Spanien 2025: Modelo 100, FIFO und Auslandsreporting richtig anwenden
Spanische Steuerresidenten müssen private Verkäufe und Tauschvorgänge mit Kryptowährungen grundsätzlich als Vermögensgewinne oder -verluste im IRPF erfassen. Für 2025 gelten FIFO, ein eigener Kryptoabschnitt im Modelo 100 und eine Sparsteuerskala bis 30 %. Daneben können Modelo 721, Vermögensteuer, Derivate, betriebliche Tätigkeiten und die Regeln für Nichtansässige relevant werden. Dieser Leitfaden trennt diese Bereiche und zeigt, was ein belastbarer Spanien-Kryptoreport leisten muss.
- Private Verkäufe gegen Fiat und der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere führen grundsätzlich zu einem Vermögensgewinn oder -verlust in der base del ahorro.
- Für homogene Einheiten derselben Kryptowährung verlangt die AEAT bei Teilverkäufen die Zuordnung nach FIFO.
- Der Modelo-100-Kryptoabschnitt verwendet unter anderem die Casillas 1804, 1806, 1808, 1812, 1813 und 1814.
- Die kombinierte Sparsteuerskala 2025 beträgt 19 %, 21 %, 23 %, 27 % und 30 %.
- Ausländisch verwahrte Kryptowährungen können in Modelo 721 gehören. Modelo 720 ist nicht das allgemeine Kryptomodell.
- Derivate, Funding, Rewards, betriebliche Tätigkeiten und Nichtansässige benötigen eine eigene Einordnung; sie dürfen nicht pauschal in die privaten Krypto-Casillas übertragen werden.
Wann entsteht bei privaten Kryptoanlagen ein steuerlicher Vorgang?
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Start for free →Verkauft eine natürliche Person Kryptowährungen außerhalb einer wirtschaftlichen Tätigkeit gegen Euro oder eine andere gesetzliche Währung, entsteht nach der amtlichen AEAT-Anleitung grundsätzlich ein Vermögensgewinn oder -verlust. Er entspricht der Differenz zwischen Veräußerungswert und Anschaffungswert. Direkt zurechenbare, vom Steuerpflichtigen getragene Gebühren und Abgaben werden nach den gesetzlichen Regeln in die Werte einbezogen.
Steuerlich relevant ist nicht nur die Auszahlung auf ein Bankkonto. Auch der Tausch von Bitcoin gegen Ether, USDT oder ein anderes Kryptoaktivum ist eine permuta. Für die Bewertung ist grundsätzlich der höhere Marktwert der hingegebenen oder erhaltenen Position maßgeblich. Der dabei angesetzte Wert bildet zugleich die Anschaffungsbasis des neu erhaltenen Assets.
Transfers zwischen eigenen Börsenkonten oder Wallets verändern dagegen nicht automatisch das Vermögen. Sie müssen als Eigenübertragungen erkannt werden, damit keine fiktiven Verkäufe entstehen und die ursprüngliche Anschaffungshistorie erhalten bleibt.
FIFO ist für private homogene Kryptowährungen maßgeblich
Die AEAT behandelt Einheiten derselben Kryptowährung als fungibel und homogen. Werden nur Teile eines Bestands verkauft, gelten die zuerst angeschafften Einheiten als zuerst übertragen. Das ist das FIFO-Prinzip: First In, First Out.
Ein spanischer Privatreport sollte daher nicht LIFO, HIFO oder einen gleitenden Durchschnitt als frei wählbare Alternative anbieten. Benötigt werden vielmehr vollständige Anfangsbestände, Käufe, Tauschvorgänge, Wallet-Transfers und Gebühren über alle Plattformen hinweg. Fehlt ein älteres Lot, kann auch eine technisch richtige FIFO-Engine einen falschen Gewinn ausweisen.
Modelo 100: Welche Krypto-Casillas sind 2025 relevant?
Private Veräußerungen und Tauschvorgänge gehören in den besonderen Bereich „Ganancias y pérdidas patrimoniales derivadas de la transmisión o permuta de monedas virtuales por particulares“ des Modelo 100. Der amtliche Vordruck für 2025 enthält je Datensatz insbesondere:
- 1804: Veräußerungswert;
- 1806: Anschaffungswert;
- 1808: dem Jahr 2025 zurechenbarer Verlust;
- 1812: dem Jahr 2025 zurechenbarer nicht befreiter Gewinn;
- 1813: Summe der Verluste aus den Kryptoübertragungen;
- 1814: Summe der Gewinne aus den Kryptoübertragungen.
Ein Rechenreport sollte die Einzelwerte und ihre Summen nachvollziehbar ausweisen. Er ist jedoch nicht selbst das amtliche Modelo 100. Persönliche Mindestbeträge, Verlustvorträge, weitere Kapitaleinkünfte und andere Bestandteile der Steuererklärung dürfen nicht aus einem isolierten Börsenreport erraten werden.
Steuersätze der spanischen Sparbasis für 2025
Private Kryptogewinne aus Veräußerungen fließen grundsätzlich in die Sparbasis ein. Für 2025 gilt die kombinierte staatliche und regionale Skala:
- bis 6.000 Euro: 19 %;
- über 6.000 bis 50.000 Euro: 21 %;
- über 50.000 bis 200.000 Euro: 23 %;
- über 200.000 bis 300.000 Euro: 27 %;
- über 300.000 Euro: 30 %.
Diese Stufen gelten nicht für jede einzelne Börse oder Transaktion separat, sondern für die relevante gesamte Sparbasis der Person. CoinTaxReporting zieht deshalb keinen persönlichen Freibetrag und keine vermeintliche Pauschalentlastung automatisch im Transaktionsreport ab.
Verluste und ihre Nachweise
Verluste aus privaten Kryptoübertragungen werden nach den Regeln der Sparbasis integriert und verrechnet. Bei einem Krypto-zu-Krypto-Tausch muss ein geltend gemachter Verlust auf Verlangen nachgewiesen werden können. Der Report sollte deshalb Marktwertquelle, Zeitpunkt, Gegenasset, Menge, Gebühren und die zugeordnete FIFO-Anschaffung dokumentieren.
Ein Plattformausfall oder eine Insolvenz ist nicht automatisch im Zeitpunkt der gesperrten Auszahlung ein steuerlicher Veräußerungsverlust. Die AEAT verweist für nicht eingezogene Forderungen auf besondere zeitliche Voraussetzungen. Solche Fälle gehören in einen separaten Prüfbereich und nicht in eine gewöhnliche Verkaufstabelle.
Futures, Optionen und Krypto-Perpetuals getrennt behandeln
Nach Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe m der IRPF-Regeln sind Ergebnisse aus Futures und Optionen grundsätzlich Vermögensgewinne oder -verluste, wenn die Geschäfte spekulativ sind. Dienen sie dagegen der Absicherung von Risiken einer wirtschaftlichen Tätigkeit, gehören sie zu den Einkünften dieser Tätigkeit. Die zeitliche Erfassung erfolgt bei Liquidation der Position oder Erlöschen des Vertrags.
Nicht jedes von einer Kryptobörse als „perpetual“, „future“ oder „margin“ bezeichnete Produkt darf ohne Prüfung in dieselbe Formularposition übertragen werden. Vertragsart, Handelsplatz, Abrechnungsmechanismus und Zweck müssen feststehen. Ein professioneller Report zeigt realisierte Ergebnisse und Gebühren zunächst getrennt und überträgt nur bestätigte Beträge.
Funding Fees und Börsen-P&L: Doppelzählungen vermeiden
Einige Börsen verrechnen Funding und Handelsgebühren bereits im realisierten Derivate-P&L, andere exportieren sie als separate Buchungen. Würde ein Steuerprogramm beide Werte ungeprüft addieren, entstünde ein doppelter Aufwand oder Ertrag.
Funding sollte deshalb separat abgestimmt werden. Der Spanien-Report weist es als Reconciliation-Arbeitsblatt aus und nimmt keine automatische Formularübertragung vor, solange nicht feststeht, ob und wo der Betrag bereits im Nettoergebnis enthalten ist.
Staking, Lending, Mining und Airdrops sind keine einheitliche Einkunftsart
Ein Importlabel wie „staking“, „reward“ oder „airdrop“ reicht für eine endgültige spanische Steuerzuordnung nicht. Zu prüfen sind Rechtsgrund, Gegenleistung, Verfügungsgewalt, wirtschaftliche Organisation und die Frage, ob eigenes Kapital überlassen oder eine Leistung beziehungsweise wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wurde.
Je nach Sachverhalt können Kapitalerträge, andere Vermögensvorgänge oder Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit vorliegen. Wird ein Tokenzugang beim Erhalt steuerpflichtig erfasst, muss der angesetzte EUR-Marktwert als nachvollziehbare Anschaffungsbasis für den späteren Verkauf fortgeführt werden. Damit wird bei der Veräußerung nur die weitere Wertänderung berechnet und derselbe wirtschaftliche Wert nicht doppelt besteuert.
Unklare Protokollanreize bleiben im Review-Bereich. Eine pauschale automatische Zuordnung aller Rewards zu einer einzigen Casilla wäre fachlich nicht belastbar.
Privatanlage oder wirtschaftliche Tätigkeit?
Eine wirtschaftliche Tätigkeit setzt nach der amtlichen IRPF-Anleitung eine selbständige Organisation von Produktionsmitteln oder Personal voraus, um an der Produktion oder Verteilung von Gütern oder Dienstleistungen teilzunehmen. Eine hohe Zahl privater Trades allein ist deshalb kein universeller Automatismus, der jedes Portfolio in einen Gewerbebetrieb verwandelt.
Mining, entgeltliche Dienstleistungen, ein organisierter Handelsbetrieb oder andere fortlaufende Leistungen können hingegen betriebliche Einkünfte begründen. Dann werden Erlöse, Kosten, Derivate und Rewards mit der Buchhaltung abgestimmt und nicht in die privaten Krypto-Casillas 1804 bis 1814 übertragen. Weitere Betriebsausgaben, Abschreibungen und Umsatzsteuerthemen bleiben Bestandteil der vollständigen betrieblichen Aufzeichnungen.
Modelo 721 statt pauschal Modelo 720
Für Kryptowährungen, die von einem ausländischen Dienstleister verwahrt werden, kann die Informationsmeldung Modelo 721 relevant sein. Die AEAT knüpft die Pflicht insbesondere an die Verwahrung privater Schlüssel durch einen nicht in Spanien ansässigen Anbieter und an die gesetzliche Wertgrenze.
- Die erstmalige Schwelle beträgt grundsätzlich mehr als 50.000 Euro für die betroffenen ausländisch verwahrten virtuellen Währungen.
- Der reguläre Zeitraum ist 1. Januar bis 31. März des Folgejahres.
- Nach einer früheren Meldung ist eine erneute Jahresmeldung unter anderem bei einem Anstieg um mehr als 20.000 Euro oder beim Ende einer bereits meldepflichtigen Position zu prüfen.
- Self-Custody-Wallets, bei denen der Nutzer selbst die privaten Schlüssel kontrolliert, werden nach der AEAT-FAQ grundsätzlich nicht in den Modelo-721-Saldo einbezogen.
Fiatguthaben auf einem ausländischen Konto können dagegen unter eigenen Voraussetzungen Modelo 720 betreffen. Deshalb ist die alte Aussage „alle Kryptobestände über 50.000 Euro gehören in Modelo 720“ falsch.
Modelo 714 und Modelo 718: Kryptobestand zum Jahresende
Kryptowährungen haben wirtschaftlichen Wert und können im spanischen Vermögensteuerbereich zu erklären sein. Der amtliche Modelo-714-Vordruck enthält einen eigenen Bereich für „Saldos en monedas virtuales“. Maßgeblich ist nicht der im Jahr realisierte Tradinggewinn, sondern der relevante Bestand und Wert am Stichtag unter Berücksichtigung der persönlichen und regionalen Regeln.
Daneben erfasst Modelo 718 den temporären Solidaritätszuschlag für große Vermögen. Die AEAT beschreibt als Grundtatbestand ein Nettovermögen über 3 Millionen Euro zum 31. Dezember. Die endgültige Erklärungspflicht und Belastung hängen jedoch auch von weiteren Vermögenswerten, Befreiungen, Abzügen und der Vermögensteuer ab. Ein Kryptoreport kann daher Bestandswerte vorbereiten, aber keine endgültige Modelo-714- oder Modelo-718-Pflicht allein aus den importierten Trades bestimmen.
Nichtansässige: Modelo 210 ist eine Quellenprüfung, kein Automatismus
Eine nicht in Spanien ansässige Person verwendet für ihre weltweiten privaten Kryptogewinne nicht automatisch das Modelo 100 für spanische IRPF-Residenten. Zuerst müssen spanische Quelle, Doppelbesteuerungsabkommen, eine mögliche Betriebsstätte und die konkrete Einkunftsart geprüft werden.
Weder eine EUR-Quote noch die bloße Nutzung einer spanischen oder internationalen Plattform beweist für sich eine spanische Quellenbesteuerung. Nur wenn nach dieser Prüfung eine dem IRNR unterliegende spanische Einkunft vorliegt, kommt eine Überleitung in Modelo 210 in Betracht. Der Nichtansässigen-Report zeigt deshalb „M210 – revisar fuente“ und überträgt keine Beträge in die privaten Modelo-100-Casillas.
So unterscheiden sich die drei Spanien-Reportprofile
Ansässige Privatperson
- Spot-Verkäufe und Crypto-to-Crypto-Tausche werden nach FIFO berechnet.
- Die Einzel- und Summenwerte werden mit den Casillas 1804 bis 1814 abgestimmt.
- Derivate, Funding und unklare Rewards bleiben getrennt nachvollziehbar.
Ansässige Person mit wirtschaftlicher Kryptotätigkeit
- Keine automatische Übertragung in den privaten Kryptoabschnitt des Modelo 100.
- Handelsergebnis, Leistungen, Mining und belegte Ausgaben werden als betriebliche Nebenrechnung aufbereitet.
- Die endgültige Übernahme erfolgt zusammen mit der vollständigen Buchhaltung.
Nichtansässige Person
- Keine automatische Anwendung der IRPF-Residentenregeln.
- Quellen-, DBA- und Betriebsstättenprüfung vor jeder Modelo-210-Übertragung.
- Unbestätigte Werte bleiben als Prüfwerte sichtbar.
Abgabefrist für die Renta 2025
Die spanische Renta-Kampagne für das Steuerjahr 2025 läuft vom 8. April bis 30. Juni 2026. Bei Zahlung per Lastschrift endet die reguläre Frist grundsätzlich bereits am 25. Juni 2026. Modelo 721 hat einen eigenen Meldezeitraum und darf nicht mit der Einkommensteuerfrist verwechselt werden.
Checkliste für einen belastbaren Spanien-Kryptoreport
- Alle Börsen, Wallets und Anfangsbestände vollständig importieren.
- Eigenübertragungen von Verkäufen und Tauschvorgängen trennen.
- FIFO über den vollständigen Bestand derselben Kryptowährung anwenden.
- Veräußerungswert, Anschaffungswert und direkte Gebühren in EUR dokumentieren.
- Spot, Derivate, Funding und Einnahmen getrennt abstimmen.
- Private Anlage, wirtschaftliche Tätigkeit und Nichtansässigkeit nicht vermischen.
- Ausländische Custody-Bestände für Modelo 721 separat prüfen.
- Jahresendbestände für Modelo 714 und gegebenenfalls Modelo 718 bereitstellen.
- Persönliche Freibeträge und weitere Einkünfte erst in der vollständigen Steuererklärung berücksichtigen.
CoinTaxReporting erstellt dafür einen strukturierten Spanien-Krypto-Steuerreport mit EUR-Umrechnung, FIFO-Lot-Nachweisen und getrennten Formular- und Review-Bereichen. Beispiele findest du unter Muster-Reports; die Länderübersicht steht unter Crypto Tax Spain zur Verfügung.
Häufige Fragen zu Krypto-Steuern in Spanien
Ist ein Tausch von Bitcoin gegen USDT steuerpflichtig?
Ja, bei einer privaten Anlage stellt der Tausch verschiedener Kryptowährungen grundsätzlich eine steuerlich relevante Permuta dar. Der EUR-Marktwert zum Tauschzeitpunkt muss dokumentiert werden.
Kann ich in Spanien LIFO oder Durchschnittskosten wählen?
Für private Teilverkäufe homogener Einheiten derselben Kryptowährung beschreibt die AEAT FIFO. LIFO oder ein frei gewählter Durchschnitt sind dafür keine gleichwertigen Alternativen.
Gehören Kryptowährungen in Modelo 720?
Nicht pauschal. Ausländisch verwahrte virtuelle Währungen werden grundsätzlich über Modelo 721 geprüft. Ausländische Fiatkonten können unter eigenen Voraussetzungen Modelo 720 betreffen.
Werden Staking Rewards immer gleich besteuert?
Nein. Rechtsgrund, Gegenleistung, Kapitalüberlassung und betrieblicher Zusammenhang müssen geprüft werden. Das technische Importlabel allein reicht für keine endgültige Casilla-Zuordnung.
Warum zieht der Report keinen Freibetrag ab?
Persönliche Entlastungen, Verlustvorträge und weitere Einkünfte betreffen die vollständige Jahreserklärung, nicht eine einzelne Börse oder einen isolierten Transaktionsreport. Sie werden deshalb vom Nutzer in der Steuererklärung berücksichtigt.
Müssen Nichtansässige immer Modelo 210 für Kryptogewinne abgeben?
Nein. Zuerst ist festzustellen, ob überhaupt eine spanische Einkunftsquelle nach IRNR und dem einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt. Ohne diese Prüfung erfolgt keine automatische Übertragung.
Amtliche Quellen
- Agencia Tributaria: Kauf und Verkauf virtueller Währungen im IRPF
- BOE: Orden HAC/277/2026 mit Modelo 100 und Modelo 714 für 2025
- Agencia Tributaria: Sparsteuerskala 2025
- Agencia Tributaria: Futures und Optionen
- Agencia Tributaria: Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit
- Agencia Tributaria: FAQ zu Modelo 721
- Agencia Tributaria: Modelo 718 – Solidaritätssteuer auf große Vermögen
- Agencia Tributaria: IRNR und Einkünfte aus spanischer Quelle
- Agencia Tributaria: Amtliche Anleitung zu Modelo 210
- Agencia Tributaria: Fristen der Renta-Kampagne 2025
Fazit
Ein korrekter Spanien-Report für 2025 verbindet die gesetzliche FIFO-Zuordnung mit den tatsächlichen Casillas des Modelo 100. Er behandelt Crypto-to-Crypto-Tausche als Veräußerungen, führt direkte Gebühren nur einmal und trennt Spot, Derivate, Funding und ungeklärte Einnahmen.
Ebenso wichtig ist, was der Report nicht automatisch tut: Er ersetzt Modelo 721 nicht durch Modelo 720, erklärt Nichtansässige nicht ohne Quellenprüfung im Modelo 210 und leitet aus Börsendaten allein keine betriebliche Tätigkeit oder Vermögensteuerpflicht ab. Damit bleibt die Berechnung präzise, ohne persönliche Steuerentscheidungen vorzutäuschen.
Stand: 24. August 2026; Schwerpunkt Steuerjahr 2025. Dieser Artikel und der erzeugte Report sind Berechnungs- und Dokumentationshilfen und ersetzen keine individuelle spanische Steuer- oder Rechtsberatung.
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