Krypto-Steuern Polen 2025/2026: PIT-38, 19 Prozent und Kostenübertrag
Für polnische Privatanleger werden entgeltliche Veräußerungen virtueller Währungen grundsätzlich mit 19% über PIT-38 abgerechnet. Entscheidend ist jedoch nicht ein klassischer FIFO-Gewinn je Verkauf: Die amtliche Erklärung stellt die Einnahmen des Jahres den tatsächlich im Jahr getragenen direkten Kosten und den noch nicht verrechneten Vorjahreskosten gegenüber. Dieser Leitfaden erklärt die PIT-38-Felder für das Steuerjahr 2025 und die Abgabe 2026.
Das Wichtigste für das Steuerjahr 2025
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Jetzt vorbereiten →- Entgeltliche Veräußerungen virtueller Währungen werden bei privaten Steuerpflichtigen grundsätzlich mit 19% besteuert.
- Die Erklärung erfolgt in PIT-38(18), Teil E und F.
- Krypto-zu-Krypto-Tausch ist nach der amtlichen Anleitung steuerneutral.
- Direkte Anschaffungskosten werden bereits im Jahr ihrer Zahlung erklärt – auch wenn die Coins noch nicht verkauft wurden.
- Ein Kostenüberschuss ist kein gewöhnlicher Krypto-Verlust, sondern wird in PIT-38 als noch nicht verrechneter Kostenbetrag weitergeführt.
- Fremdwährungen werden mit dem NBP-Mittelkurs des letzten Arbeitstags vor dem maßgeblichen Tag in PLN umgerechnet.
Für diesen gesonderten PIT-38-Bereich wird kein persönlicher Grundfreibetrag im Krypto-Arbeitsblatt abgezogen. Persönliche Angaben und andere Teile der Steuererklärung werden erst in der amtlichen Veranlagung berücksichtigt.
Wann entsteht eine steuerpflichtige Krypto-Veräußerung?
Nach der polnischen Finanzverwaltung liegt eine entgeltliche Veräußerung insbesondere vor, wenn virtuelle Währung gegen gesetzliches Zahlungsmittel, Waren, Dienstleistungen oder andere Vermögensrechte als virtuelle Währung getauscht oder zur Begleichung einer Verbindlichkeit eingesetzt wird.
| Vorgang | Behandlung im PIT-38-Arbeitsblatt |
|---|---|
| Verkauf gegen PLN, EUR oder USD | Einnahme aus entgeltlicher Veräußerung. |
| Bezahlung einer Ware oder Dienstleistung mit Krypto | Entgeltliche Veräußerung zum dokumentierten Gegenwert. |
| BTC gegen ETH oder anderer Krypto-Swap | Keine steuerpflichtige Veräußerung virtueller Währung. |
| Transfer zwischen eigenen Wallets | Grundsätzlich keine Veräußerung, wenn wirtschaftliches Eigentum und Asset unverändert bleiben. |
Eigene Transfers müssen die ursprüngliche Kostenhistorie behalten. Der Praxisleitfaden zu Wallet-Transfers und Eigenüberträgen zeigt, welche Abgangs- und Zugangsdaten dafür verknüpft werden müssen.
PIT-38(18): Welche Positionen werden verwendet?
Für das Steuerjahr 2025 bildet Teil E des amtlichen PIT-38(18) die Krypto-Berechnung ab:
| Position | Inhalt |
|---|---|
| 36 | Einnahmen aus der entgeltlichen Veräußerung virtueller Währungen. |
| 37 | Im Steuerjahr getragene direkte Anschaffungs- und Veräußerungskosten. |
| 38 | Noch nicht verrechnete Vorjahreskosten. Für die Erklärung 2025 stammt dieser Betrag aus Position 38 der Erklärung 2024; die Schlussposition der Erklärung 2025 ist dagegen Position 40. |
| 39 | Positives Einkommen: Position 36 minus Positionen 37 und 38. |
| 40 | Noch nicht verrechneter Kostenüberschuss für das Folgejahr. |
In Teil F wird das positive Einkommen aus Position 39 auf volle PLN gerundet, mit 19% multipliziert und nach einer gegebenenfalls anrechenbaren ausländischen Steuer als fällige Steuer ausgewiesen. Die maßgeblichen Felder sind Positionen 41 bis 45.
Ausgefüllter Fall für PIT-38(18), Steuerjahr 2025
Fiktives Beispiel ohne ausländische Steuer und ohne weitere Kryptovorgänge: Natalia erzielt 35.000 PLN Verkaufserlöse. Sie zahlt im Jahr 2025 20.000 PLN für neue Coins, 200 PLN unmittelbar zugehörige Kaufgebühren und 300 PLN direkte Verkaufsgebühren. Aus ihrer Erklärung 2024 sind noch 5.000 PLN belegte Kosten unverbraucht. Auch die Ende 2025 noch gehaltenen Käufe zählen zu den Jahreskosten.
| Position 2025 | Eintrag | Rechnung |
|---|---|---|
| 36: Erlöse | 35.000 PLN | Verkäufe gegen Fiat |
| 37: aktuelle Kosten | 20.500 PLN | 20.000 + 200 + 300 |
| 38: Vorjahreskosten | 5.000 PLN | Schlussbetrag der Erklärung 2024 |
| 39: Einkommen | 9.500 PLN | 35.000 − 20.500 − 5.000 |
| 40: Restkosten | 0 PLN | Alle verfügbaren Kosten verbraucht |
| 41–45: Steuer | 1.805 PLN | 9.500 × 19 %, keine ausländische Anrechnung |
Die amtliche Broschüre für 2025, Seiten 7–8 erklärt diese Felder und die Rundung von Bemessungsgrundlage und fälliger Steuer auf volle PLN. Ihr Verweis auf die frühere Position 38 gilt ausdrücklich für die Erklärung 2024. Übertragen Sie in späteren Jahren den tatsächlich unverbrauchten Schlussbetrag, statt eine Feldnummer dauerhaft gleichzusetzen.
Warum FIFO nicht die amtliche PIT-38-Kostenberechnung ersetzt
Polens Krypto-Regel verwendet für Teil E eine jährliche Einnahmen-Kosten-Rechnung. Im Jahr 2025 gezahlte direkte Anschaffungskosten gehören daher in Position 37, selbst wenn die entsprechenden Token am Jahresende noch gehalten werden. Umgekehrt wird nicht nur die historische Kostenbasis der 2025 verkauften FIFO-Lots angesetzt.
FIFO oder LIFO kann weiterhin als technische Bestands- und Auditdokumentation dienen. Im polnischen Steuerreport muss diese Lot-Rechnung aber klar von der amtlichen Jahreskostenrechnung getrennt bleiben.
Welche Kosten sind abzugsfähig?
Abziehbar sind dokumentierte Ausgaben, die unmittelbar für den Erwerb virtueller Währungen angefallen sind, sowie dokumentierte direkte Kosten ihrer entgeltlichen Veräußerung. Typische Beispiele sind der bezahlte Kaufpreis und unmittelbar zugehörige Transaktions- oder Vermittlungsgebühren.
Nicht in diesen Krypto-Kostenblock gehören nach der amtlichen Anleitung insbesondere Finanzierungskosten des Erwerbs. Auch Aufwendungen für Mining-Hardware und Strom sowie Kosten eines steuerneutralen Krypto-zu-Krypto-Tauschs dürfen nicht pauschal als Position 37 behandelt werden.
Kostenüberschuss statt klassischer Verlustverrechnung
Übersteigen die erklärten Kosten die Krypto-Einnahmen, entsteht im PIT-38-Kryptoabschnitt kein gewöhnlicher steuerlicher Verlust. Der verbleibende Betrag wird in Position 40 ausgewiesen und in der PIT-38 des Folgejahres als Vorjahreskosten übernommen.
Die oft wiederholte Aussage, polnische Krypto-Verluste würden nach einer allgemeinen Fünfjahres- und 50%-Regel verrechnet, passt deshalb nicht zu der speziellen amtlichen Mechanik für virtuelle Währungen.
PLN-Umrechnung mit dem amtlichen NBP-Kurs
Beträge in EUR, USD oder einer anderen Fremdwährung müssen für PIT-38 in PLN umgerechnet werden. Laut PIT-38-Broschüre gilt grundsätzlich der von der Narodowy Bank Polski veröffentlichte durchschnittliche Wechselkurs des letzten Arbeitstags vor dem Tag der Einnahme, Ausgabe oder Steuerzahlung.
Ein prüfbarer Report sollte deshalb Transaktionsdatum, Originalwährung, angewandten NBP-Kurs und PLN-Betrag ausweisen. Ein pauschaler Jahresdurchschnitt oder ein EZB-Kurs erfüllt diese konkrete polnische Umrechnungsregel nicht.
Mining, Staking, Airdrops und Rewards
Ein Importlabel wie „staking reward“, „airdrop“ oder „mining“ bestimmt allein noch nicht die richtige Einkunftsart, den Entstehungszeitpunkt oder das Formularfeld. Vertragsmodell, Gegenleistung und eine mögliche unternehmerische Tätigkeit müssen berücksichtigt werden.
Deshalb sollte ein professioneller Report diese Zuflüsse mit ihrem Marktwert und ihrer späteren Veräußerung dokumentieren, sie aber ohne bestätigte Sachverhaltswürdigung nicht automatisch in PIT-36 oder PIT-38 übertragen. Ein dokumentierter oder bereits versteuerter Marktwert ist nicht allein deshalb eine direkte Anschaffungsausgabe nach Artikel 22 Absatz 14. Eine abweichende steuerliche Kostenbasis braucht eine gesondert bestätigte Rechtsgrundlage; der Bewertungsnachweis allein genügt nicht.
Derivate, Perpetuals und Funding Fees
Die Bezeichnung „futures“ oder „perpetual“ auf einer Börse beweist nicht automatisch, dass der Vertrag nach polnischem Recht als gesetzliches Finanzderivat einzustufen ist. Eine bestätigte Klassifizierung kann zu PIT-38 Teil C führen; ohne diese Grundlage dürfen technische Börsen-P&L-Werte nicht stillschweigend in die Formularsumme übernommen werden.
Funding Fees werden ebenfalls separat abgestimmt. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob sie schon im importierten Börsen-P&L enthalten sind und ob sie Finanzierungskosten oder Bestandteil eines rechtlich eingeordneten Derivatgeschäfts darstellen. So wird eine doppelte oder unzulässige Berücksichtigung vermieden. Die technische Datenlogik erklärt unser Leitfaden zu Krypto-Futures und Margin-Trading.
Unternehmen: PIT-38 bleibt häufig relevant
Die aktuelle polnische Steuerinformation stellt klar, dass auch Käufe und entgeltliche Veräußerungen im Rahmen einer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit grundsätzlich über PIT-38 erklärt werden. Eine enge Ausnahme gilt für Unternehmen, die eine in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 12 des Geldwäschegesetzes genannte regulierte Krypto-Dienstleistung ausüben; diese Vorgänge werden in ihrer betrieblichen Tätigkeit abgerechnet.
Ein Dropdown „betrieblich“ darf daher nicht pauschal sämtliche polnischen Kryptowerte aus PIT-38 entfernen. Entscheidend ist, ob der Steuerpflichtige tatsächlich unter diese gesetzliche Dienstleisterausnahme fällt. Externe Betriebsausgaben, andere Einkünfte und die vollständige Buchführung bleiben außerhalb des reinen Transaktionsreports.
Wer muss PIT-38 abgeben und bis wann?
Die polnische Finanzverwaltung verlangt PIT-38 nicht nur bei Krypto-Einnahmen. Auch wer im Steuerjahr lediglich abzugsfähige Anschaffungskosten getragen hat, muss diese erklären, damit sie für spätere Jahre erhalten bleiben. Die reguläre Abgabe für 2025 lief vom 15. Februar bis zum 30. April 2026. Am Prüfdatum 9. Oktober 2026 ist diese Frist bereits abgelaufen. Für das Steuerjahr 2026 endet die reguläre Abgabe am 30. April 2027; verwenden Sie dafür die dann maßgebliche Formularversion.
Twój e-PIT braucht Ihre Kryptowerte
Eine vorbereitete Erklärung enthält nicht automatisch die vollständigen Kryptokäufe oder Walletverkäufe. Nach der amtlichen Broschüre müssen andere Einnahmen und Kosten als die über PIT-8C bereitgestellten selbst ergänzt und eingereicht werden. Prüfen Sie zuerst den Jahresbetrag der Kosten, dann den Vorjahresübertrag, und speichern Sie die abgesendete Erklärung zusammen mit dem UPO-Eingangsbeleg. Ein Kostenjahr ohne Verkauf darf in dieser Kette nicht fehlen.
So unterstützt CoinTaxReporting den Polen-Report
- Trennung steuerpflichtiger Veräußerungen von neutralen Krypto-Swaps und Eigenüberträgen;
- Zuordnung der Jahressummen zu PIT-38(18) Positionen 36 bis 45;
- separate Aufstellung der aktuellen Anschaffungskosten und direkten Veräußerungsgebühren;
- amtliche NBP-Umrechnung nach der Vorarbeitstagsregel;
- technische FIFO- oder LIFO-Dokumentation ohne Vermischung mit Position 37;
- sichtbare Prüfarbeitsblätter für Rewards, Derivate und Funding Fees statt ungesicherter Formularübertragung.
Polnischen Krypto-Steuerreport erstellen
Importiere deine Börsen- und Walletdaten, stimme offene Transfers und Vorjahreskosten ab und erstelle anschließend den PIT-38-Arbeitsbericht für 2025.
Häufige Fehler
- nur die Kostenbasis verkaufter FIFO-Lots statt aller direkt im Jahr getragenen Erwerbskosten verwenden;
- Vorjahreskosten vergessen oder ohne Prüfung der Formularversion aus einer gleich nummerierten Position übernehmen;
- Krypto-zu-Krypto-Swaps als steuerpflichtigen Verkauf behandeln;
- einen klassischen Verlustvortrag statt des speziellen Kostenübertrags berechnen;
- EUR- oder USD-Werte mit EZB-, Jahresdurchschnitts- oder Tageskurs statt dem vorgeschriebenen NBP-Vorarbeitstagskurs umrechnen;
- Rewards oder Derivate nur aufgrund eines Börsenlabels automatisch einem Formularfeld zuweisen.
FAQ zur Krypto-Steuer in Polen
Ist ein BTC-gegen-ETH-Tausch in Polen steuerpflichtig?
Nein. Der Tausch virtueller Währung gegen eine andere virtuelle Währung ist nach der amtlichen Krypto-Anleitung steuerneutral.
Muss ich PIT-38 abgeben, wenn ich 2025 nur Krypto gekauft habe?
Ja. Wenn du tatsächlich abzugsfähige Krypto-Anschaffungskosten getragen hast, musst du sie im PIT-38 erklären, auch ohne Verkaufserlös. Für das Formularjahr 2025 gehören die laufenden Kosten in Position 37; nicht verrechnete Kosten werden über Position 40 weitergeführt. Auch übertragene Kosten sind im Folgejahr zu erklären, selbst wenn dort keine neuen Erlöse oder Kosten entstanden sind.
Gibt es eine Haltefrist oder einen Krypto-Freibetrag?
Die amtliche PIT-38-Regel für virtuelle Währungen sieht weder eine deutsche Einjahres-Haltefrist noch einen eigenen Krypto-Freibetrag vor. Positives Einkommen wird grundsätzlich mit 19% besteuert.
Kann ein Kostenüberschuss mit Arbeitslohn verrechnet werden?
Nein. Er wird nicht als gewöhnlicher Verlust mit anderen Einkünften verrechnet, sondern als noch nicht abgezogener Kryptokostenbetrag in das Folgejahr übernommen.
Gilt FIFO als amtliche PIT-38-Gewinnmethode?
Nein. Die amtliche Krypto-Sektion stellt die Jahreseinnahmen den im Jahr getragenen direkten Kosten und übernommenen Vorjahreskosten gegenüber. FIFO kann zusätzlich der Bestandsdokumentation dienen.
Werden geschäftliche Kryptokäufe immer außerhalb von PIT-38 erklärt?
Nein. Die offizielle Anleitung nennt nur für bestimmte regulierte Krypto-Dienstleister eine Ausnahme. Gewöhnliche betriebliche Käufe und Veräußerungen bleiben grundsätzlich im besonderen PIT-38-System.
Ist der CoinTaxReporting-Bericht die amtliche PIT-38?
Nein. Er ist ein Berechnungs- und Dokumentationsanhang mit Feldzuordnung. Die Werte müssen in die amtliche Erklärung übernommen und mit persönlichen Angaben sowie eventuellen Vorjahreskosten ergänzt werden.
Amtliche Quellen
- Ministerstwo Finansów: Zbycie kryptowalut
- Ministerstwo Finansów: Broszura do PIT-38 za 2025 r.
- Ministerstwo Finansów: aktuelle PIT-Formulare
- Narodowy Bank Polski: offizielle Wechselkurs-API
Stand: 9. Oktober 2026, behandelt werden das Steuerjahr 2025 und die Abgabe 2026. Dieser Artikel und der Report sind eine Berechnungs- und Dokumentationshilfe und ersetzen keine individuelle polnische Steuer- oder Rechtsberatung.
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