Krypto-Vermögenssteuer Schweiz 2026 richtig berechnen
Für natürliche Personen erhebt der Bund keine Vermögenssteuer. Kryptowerte gehören jedoch zum steuerbaren Vermögen der Kantone und Gemeinden. Deshalb kann ein seriöser Rechner nicht einfach den Krypto-Bestand mit einem schweizweiten Prozentsatz multiplizieren. Zuerst werden die Bestände am Ende der Steuerperiode in Schweizer Franken bewertet, danach das gesamte Reinvermögen, persönliche Freibeträge sowie Kanton und Gemeinde berücksichtigt.
Keine eidgenössische Vermögenssteuer für natürliche Personen
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Jetzt vorbereiten →Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt klar: Seit 1959 erhebt der Bund auf dem Vermögen natürlicher Personen keine direkte Bundessteuer. Die direkte Bundessteuer ist für natürliche Personen eine Einkommensteuer. Vermögenssteuern werden von den Kantonen und Gemeinden nach ihren eigenen Gesetzen erhoben. Ein angeblicher „Bundessatz“ von 0,05 Prozent oder ein einheitlicher Schweizer Krypto-Satz ist daher falsch.
Kryptowährungen und andere bewertbare Token sind bewegliches Vermögen. Für die Vermögenssteuer zählt grundsätzlich der Verkehrswert am Ende der Steuerperiode, regelmäßig am 31. Dezember. Die Steuer wird nicht isoliert auf einen Bitcoin-Gewinn berechnet, sondern auf das gesamte steuerbare Reinvermögen nach Abzug zulässiger Schulden und kantonaler Freibeträge.
| Ebene | Was sie bei natürlichen Personen besteuert | Bedeutung für Krypto |
|---|---|---|
| Bund | Einkommen, nicht Vermögen | Rewards können Einkommen sein; kein eidgenössischer Vermögenssteuersatz |
| Kanton | Reinvermögen nach kantonalem Recht | Kryptobestand mit Stichtagswert einbeziehen |
| Gemeinde | Kommunale Belastung nach kantonalem System | Wohnort beeinflusst die endgültige Belastung |
Der Schweizer Krypto-Steuerleitfaden trennt diese Vermögensebene von steuerbaren Staking-Erträgen und grundsätzlich steuerfreien privaten Kapitalgewinnen.
Schritt 1: Eigentum und Bestand am 31. Dezember ermitteln
Die Berechnung beginnt nicht mit einem Steuersatz, sondern mit einer vollständigen Bestandsaufnahme. Für jede Börse, Wallet und DeFi-Position ist festzustellen, welche Einheiten der steuerpflichtigen Person am Stichtag wirtschaftlich zuzurechnen sind. Eigentransfers dürfen weder einen Abgang noch einen neuen steuerpflichtigen Zugang erzeugen.
- Bestände auf zentralen Börsen und Brokern;
- Self-Custody-Wallets auf allen verwendeten Blockchains;
- gestakte Token und noch bestehende Delegationen;
- Receipt Token, Vault-Anteile und Liquidity-Pool-Rechte;
- Stablecoins, Wrapped Token und unveräusserte Rewards;
- Forderungen gegen Lending-Plattformen und gegebenenfalls gesperrte Bestände;
- bewertbare Anlage-, Nutzungs- und Beteiligungs-Token.
Eine Plattformanzeige allein beweist nicht immer das Eigentum. Bei Lending, Insolvenz, Bridges oder Smart Contracts können ein Rückzahlungsanspruch und der technisch sichtbare Token auseinanderfallen. Der Report sollte deshalb Position, Vertrag, Wallet-Adresse und gegebenenfalls Gegenanspruch zusammenführen. Ungeklärte Eigentumsfragen gehören in eine Prüfliste, nicht in eine automatisch bestätigte Kategorie.
Schritt 2: den korrekten CHF-Steuerwert verwenden
Für verbreitete Kryptowährungen veröffentlicht die ESTV in ICTax offizielle Steuerwerte. Diese Werte beziehen sich auf abgeschlossene Kalenderjahre und können für die entsprechende Steuerperiode verwendet werden. Der Nutzer sollte Symbol, Bezeichnung und Token-Netzwerk prüfen, damit beispielsweise ein Wrapped Token nicht versehentlich mit dem falschen Vermögenswert gleichgesetzt wird.
Fehlt ein offizieller Steuerwert, nennt die ESTV den Verkehrswert einer führenden Handelsplattform am Ende der Steuerperiode. Ist auch kein aktueller Bewertungskurs ermittelbar, nennt das ESTV-Arbeitspapier für Zahlungs-Token sowie bestimmte Anlage-Token grundsätzlich den umgerechneten ursprünglichen Kaufpreis in Schweizer Franken. Diese Auffangregel ist keine allgemeine Bewertungsformel für jedes NFT, Beteiligungsrecht oder DeFi-Produkt. Ein fehlender Kurs darf nicht stillschweigend als Nullwert behandelt werden. Der verwendete Börsenplatz, Zeitpunkt, Kurs und Wechselkurs müssen im Arbeitsnachweis erhalten bleiben.
| Bewertungssituation | Vorgehen | Nachweis |
|---|---|---|
| ICTax-Steuerwert vorhanden | Amtlichen Wert der Steuerperiode verwenden | ICTax-Eintrag und Tokenmenge |
| Kein amtlicher Wert, liquider Markt | Nachvollziehbaren Jahresendkurs einer führenden Plattform verwenden | Plattform, Zeit, Paar und Screenshot/API-Datensatz |
| Kein aktueller Kurs ermittelbar | Token-Kategorie prüfen; bei den im ESTV-Arbeitspapier genannten Kategorien grundsätzlich ursprünglichen CHF-Kaufpreis ausweisen | Anschaffungsbeleg und Umrechnung |
| LP-, NFT- oder Vertragsrecht | Recht und Verkehrswert sachgerecht bestimmen | Smart Contract, Reserven, Rücknahmerecht, Bewertungsmethode |
Das Ergebnis ist der deklarierte CHF-Wert pro Vermögensposition. Es ist noch nicht die geschuldete Steuer.
Schritt 3: vom Krypto-Wert zum steuerbaren Reinvermögen
Ein Krypto-Report kennt typischerweise nur digitale Vermögenswerte. Die kantonale Steuererklärung betrachtet aber das gesamte Vermögen: Bankkonten, Wertschriften, Immobilien, Fahrzeuge oder weitere steuerbare Werte. Davon werden die nach kantonalem Recht zulässigen Schulden abgezogen. Anschliessend wirken persönliche Freibeträge und gegebenenfalls besondere Regeln für Ehe, Kinder, Nutzniessung oder beschränkte Steuerpflicht.
Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die richtige Reihenfolge. Eine Person hält am Stichtag Krypto im Wert von CHF 180'000, Bank- und Wertschriftenvermögen von CHF 120'000 und hat abzugsfähige Schulden von CHF 50'000. Das vorläufige Reinvermögen beträgt CHF 250'000. Erst der Wohnkanton bestimmt, welcher persönliche Abzug gilt, welcher Betrag steuerbar bleibt und welcher Tarif anzuwenden ist.
| Rechenschritt | Beispielbetrag | Was noch fehlt |
|---|---|---|
| Kryptowerte am Stichtag | CHF 180'000 | Vollständigkeit und Bewertungsnachweise |
| Übriges Vermögen | CHF 120'000 | Alle steuerbaren Vermögenswerte |
| Zulässige Schulden | − CHF 50'000 | Kantonale Abzugsfähigkeit |
| Vorläufiges Reinvermögen | CHF 250'000 | Persönlicher Freibetrag, Kanton, Gemeinde |
| Endgültige Vermögenssteuer | Nicht aus Krypto-Daten allein berechenbar | Persönliche und kantonale Angaben |
Ein Rechner, der nur CHF 180'000 mit einem Internet-Durchschnitt von 0,5 oder 1 Prozent multipliziert, erzeugt Scheingenauigkeit. Die Belastung ist progressiv oder proportional je nach Kanton und wird durch die Gemeinde beeinflusst.
Schritt 4: den offiziellen Steuerrechner richtig verwenden
Die ESTV bietet einen offiziellen Steuerrechner für kantonale, kommunale und eidgenössische Vergleiche. Für die Vermögenssteuer werden Wohnort, Steuerjahr, Zivilstand, Konfession beziehungsweise Kirchensteuer, Kinder und das steuerbare Vermögen benötigt. Der Rechner liefert eine Simulation; verbindlich ist die Veranlagung der zuständigen kantonalen Steuerbehörde.
- Steuerperiode und Wohnsitzgemeinde zum massgeblichen Zeitpunkt wählen.
- Zivilstand und weitere verlangte persönliche Angaben erfassen.
- Nicht den Brutto-Krypto-Wert, sondern das nach kantonalen Regeln ermittelte steuerbare Vermögen eingeben.
- Ergebnis nach Kanton, Gemeinde und gegebenenfalls Kirche getrennt lesen.
- Eingaben und Resultat als Arbeitsnachweis speichern.
- Die kantonale Wegleitung und das tatsächliche Formular zusätzlich prüfen.
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Schweizer Steuererklärung zeigt, wie Bestandsliste und Einkommenspositionen in die kantonale Erklärung übertragen werden. CoinTaxReporting erstellt dafür technische Arbeitsunterlagen, aber keine verbindliche persönliche Steuerveranlagung.
Staking, DeFi, Schulden und illiquide Token
Staking-Rewards können im Zuflusszeitpunkt steuerbares Einkommen sein und am Jahresende zusätzlich zum Vermögen gehören, sofern sie noch gehalten werden. Das ist keine Doppelbesteuerung desselben Tatbestands: Einkommen misst den Zugang während des Jahres, Vermögenssteuer den Bestand am Stichtag. Das Schweizer Staking-Beispiel zeigt beide Ebenen getrennt.
Bei besicherten DeFi-Darlehen kann eine Schuld abzugsfähig sein, während das Collateral weiterhin Vermögen darstellt. Ob der Smart-Contract-Vorgang rechtlich tatsächlich eine Schuld, einen Token-Tausch oder eine andere Position erzeugt, muss aus den Bedingungen hervorgehen. Ein negativer Wallet-Saldo allein ist kein ausreichender Schuldennachweis.
Illiquide Token sind nicht automatisch wertlos. Für die im ESTV-Arbeitspapier genannten Token-Kategorien nennt die ESTV grundsätzlich den ursprünglichen Kaufpreis in CHF, wenn kein aktueller Bewertungskurs ermittelbar ist. Bei insolventen Plattformen, bestrittenen Forderungen oder wirtschaftlich stark eingeschränkten Rechten kann eine andere Bewertung vertretbar sein, sollte aber mit Unterlagen und der kantonalen Praxis begründet werden.
- Staking-Einkommen und Jahresendbestand getrennt ausweisen;
- Debt Token und echte Schuld nicht allein nach dem Vorzeichen klassifizieren;
- LP-Token nicht zugleich mit den Pool-Reserven doppelt zählen;
- gesperrte oder insolvente Ansprüche mit ihrem tatsächlichen Recht dokumentieren;
- ausländische Konten und weitere Meldepflichten separat prüfen.
Ein gutes PDF zeigt deshalb Werte, Quellen und offene Punkte. Das Schweizer Report-Beispiel erklärt die notwendige Struktur.
Vom Wallet-Abgleich zur CHF-Summe: eine vollständige Beispielrechnung
Das folgende unabhängige Beispiel betrifft den Stichtag 31. Dezember 2025. Sämtliche Kurse sind frei gewählte Rechenannahmen, keine amtlichen ICTax-Werte. Die Person hält insgesamt 0,2 BTC, 2 ETH, 1'000 USDC und ein LP-Recht. Ein Teil der BTC liegt auf einer Börse, der Rest auf einer eigenen Wallet; der interne Transfer erhöht die Gesamtmenge nicht.
| Position | Angenommener CHF-Wert | Deklarierte Vermögensposition |
|---|---|---|
| 0,2 BTC × CHF 100'000 | CHF 20'000 | Summe beider Verwahrorte |
| 2 ETH × CHF 3'000 | CHF 6'000 | Enthält noch gehaltene Rewards |
| 1'000 USDC × CHF 0.80 | CHF 800 | CHF-Wert statt ungeprüfter USD-Parität |
| LP-Recht mit belegtem Rücknahmewert | CHF 2'000 | Einmaliges Recht; Reserven nicht zusätzlich addieren |
| Gesamtes Kryptovermögen | CHF 28'800 | Vor Schulden und persönlichen Abzügen |
Mit CHF 120'000 anderem steuerbarem Vermögen und CHF 50'000 nachgewiesenen, hier vollständig abzugsfähigen Schulden ergibt sich CHF 98'800 vor persönlichen Abzügen: 28'800 + 120'000 − 50'000. Das ist weder ein schweizweit gültiger Freibetrag noch eine Steuerschuld. Die endgültige Eingabe richtet sich nach dem jeweiligen Rechnerfeld: Verlangt es das steuerbare Vermögen, sind die einschlägigen persönlichen Abzüge vorher einzubeziehen; berechnet ein anderes Formular diese selbst, dürfen sie nicht doppelt abgezogen werden.
Rewards und Gegenansprüche ohne Doppelzählung erfassen
Von den 2 ETH stammen angenommen 0,1 ETH aus einem Staking-Pool. Ihr Zuflusswert betrug CHF 2'500 je ETH, also CHF 250 Einkommen. Am Stichtag entfallen bei CHF 3'000 je ETH bereits CHF 300 des ausgewiesenen ETH-Vermögens auf diese Rewards. Die CHF 250 werden daher im Einkommensnachweis geführt, aber nicht nochmals zur Vermögenssumme CHF 28'800 addiert. Verkauft die Person die Rewards vorher, gehört stattdessen der noch vorhandene Verkaufserlös zum passenden Vermögensbestand.
Eine noch bestehende Lending-Forderung ist nach ihrem tatsächlichen Recht zu erfassen. Ein Token, der diese Forderung lediglich repräsentiert, erzeugt nicht automatisch einen zweiten unabhängigen Anspruch. Dagegen bleibt bei einem tatsächlich besicherten Darlehen eigenes Collateral grundsätzlich eine Vermögensposition; die belegte Schuld wird getrennt geprüft. Vertragsunterlagen entscheiden, welche dieser Situationen vorliegt.
Für die Vorbereitung im Oktober 2026 können Bestände und laufende Erträge gesammelt werden. Ein während des Jahres veröffentlichter ICTax-Eintrag ist jedoch kein bereits feststehender Schlusskurs vom 31. Dezember 2026. Schliessen Sie den Jahresendnachweis erst mit dem richtigen Stichtag ab und verwenden Sie im amtlichen Steuerrechner dieselbe Steuerperiode.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Schweizer Krypto-Vermögenssteuer?
Es gibt keinen schweizweiten Krypto-Satz. Belastung und Freibetrag hängen von Kanton, Gemeinde, steuerbarem Reinvermögen und persönlichen Verhältnissen ab.
Erhebt der Bund Vermögenssteuer auf Bitcoin?
Nein. Für natürliche Personen erhebt der Bund keine Vermögenssteuer. Die direkte Bundessteuer erfasst Einkommen; die Vermögenssteuer liegt bei Kantonen und Gemeinden.
Welches Datum zählt für den Krypto-Bestand?
Grundsätzlich der Bestand und Verkehrswert am Ende der Steuerperiode, regelmäßig am 31. Dezember.
Was mache ich, wenn ICTax keinen Token enthält?
Dann ist ein nachvollziehbarer Verkehrswert einer führenden Handelsplattform zu verwenden. Kann kein aktueller Kurs ermittelt werden, nennt die ESTV für Zahlungs-Token und bestimmte Anlage-Token grundsätzlich den ursprünglichen CHF-Kaufpreis. Für andere Rechte ist die sachgerechte Bewertungsmethode gesondert zu prüfen.
Kann CoinTaxReporting meine endgültige Vermögenssteuer berechnen?
Der Report kann Krypto-Bestände und CHF-Werte vorbereiten. Für die endgültige Steuer fehlen ohne weitere Angaben das gesamte Vermögen, Schulden, persönliche Freibeträge sowie kantonale und kommunale Daten.
Amtliche Quellen
- ESTV: Kryptowährungen – Besteuerung
- ICTax: amtliche Kurslisten und Steuerwerte
- ESTV Dossier Steuerinformationen: Vermögenssteuer natürlicher Personen
- ESTV: direkte Bundessteuer und Steuerrechner
Amtlicher Quellenstand: 9. Oktober 2026. Kantonale Gesetze, Wegleitungen und die persönliche Veranlagung bleiben massgebend.
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