Krypto-Steuern in Rumänien: Gewinn, CASS und Formular 212
Private Kryptogewinne werden in Rumänien für 2025 mit 10% und ab 2026 mit 16% besteuert. Hinzukommen kann CASS aus mehreren Einkunftsarten. An vollständigen Beispielen siehst du, warum kleine Einzelgewinne nicht immer steuerfrei sind, Verluste die private Kryptosumme nicht automatisch mindern und das Steuerjahr wichtiger ist als das Abgabejahr.
- Bei einer ansässigen Privatperson werden steuerpflichtige Gewinne aus dem Transfer virtueller Währungen für 2025 mit 10% besteuert.
- Für Gewinne aus solchen Transfers, die ab 1. Januar 2026 erzielt werden, erhöht Gesetz Nr. 239/2025 den Satz auf 16%.
- Die Form-212-Anleitung für Einkünfte 2025 verwendet dafür Kapitel I, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Kategorie 1.7.3: Gewinn in Zeile 7 und Einkommensteuer in Zeile 9.
- Ein Gewinn unter 200 RON je Transaktion bleibt nur dann unversteuert, wenn die gesamten einschlägigen Jahresgewinne höchstens 600 RON betragen.
- CASS wird nicht allein aus dem Krypto-Report beurteilt, sondern anhand der gesetzlich relevanten kumulierten Einkünfte.
- PFA, SRL, Derivate und Nichtansässige dürfen nicht automatisch in die private Kryptozeile übernommen werden.
Private Kryptogewinne in Rumänien
Krypto-Steuerunterlagen vorbereiten
Importiere deine Transaktionen, prüfe offene Datenpunkte und erstelle deinen Steuerreport, ohne die vollständige Berechnung manuell in Tabellen aufzubauen.
Jetzt vorbereiten →Die amtlichen Hinweise zu Declarația unică 212 ordnen Einkünfte aus dem Transfer virtueller Währungen den sonstigen Einkünften nach Artikel 114 Absatz 2 Buchstabe m des rumänischen Steuergesetzbuchs zu. Im Formular wird dafür Kategorie 1.7.3 ausgewählt.
Der einzutragende Gewinn ist die positive Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungspreis unter Einbeziehung der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die amtliche Anleitung für Einkünfte 2025 verlangt in Zeile 9 eine Einkommensteuer von 10% auf den in Zeile 7 erklärten Gewinn. Diese Formularangaben dürfen nicht ungeprüft auf eine spätere Formularversion für Einkünfte 2026 übertragen werden.
Neue Kryptosteuer ab 2026: 16% statt 10%
Gesetz Nr. 239/2025, Artikel XII und die Anwendungsregel in Artikel XIII änderte Artikel 116 des rumänischen Steuergesetzbuchs. Für Gewinne aus dem Transfer virtueller Währungen, die ab 1. Januar 2026 erzielt werden, beträgt die Einkommensteuer 16% der positiven Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungspreis einschließlich direkt zurechenbarer Transaktionskosten.
Die Änderung gilt nicht rückwirkend für 2025. Ein im Jahr 2026 abgegebenes Formular für Einkünfte 2025 verwendet daher weiterhin den für 2025 geltenden Satz von 10%. Die 200-/600-RON-Kleinbetragsregel bleibt auch im geänderten Wortlaut bestehen. Reportjahr, Transaktionsdatum und Formularversion müssen deshalb gemeinsam geprüft werden.
Die 200-/600-RON-Regel richtig anwenden
Die Kleinbetragsregel besteht aus zwei Voraussetzungen, die gleichzeitig erfüllt sein müssen:
- Der Gewinn der einzelnen Transaktion liegt unter 200 RON.
- Die Summe der einschlägigen Gewinne im gesamten Steuerjahr überschreitet 600 RON nicht.
Es handelt sich nicht um einen allgemeinen Freibetrag, der pauschal vom steuerpflichtigen Jahresgewinn abgezogen wird. Ein Steuerreport sollte die Regel transaktionsbezogen prüfen und die persönlichen Freibeträge oder sonstigen individuellen Abzüge nicht vorwegnehmen.
Kleine Gewinne: drei praktische Grenzfälle
Angenommen, du hast in einem Jahr ausschließlich drei Verkäufe mit jeweils 150 RON Gewinn: 3 × 150 = 450 RON. Jeder Gewinn liegt unter 200 RON und die Jahressumme beträgt höchstens 600 RON; beide Voraussetzungen sind erfüllt. Bei fünf solchen Verkäufen beträgt die Jahressumme dagegen 750 RON. Dann sind alle fünf Gewinne zu berücksichtigen, nicht nur die 150 RON oberhalb von 600.
Ein Einzelgewinn von genau 200 RON erfüllt die Formulierung „unter 200“ nicht, auch wenn dein übriger Jahresgewinn null ist. Prüfe daher sowohl jede positive Einzeltransaktion als auch die gesamte einschlägige Jahressumme. Die Grenzen betreffen den Gewinn nach direkten Kosten, nicht den Verkaufserlös oder den Wert des Wallets.
Gewinne und Verluste nicht wie ein allgemeines Netto-P&L behandeln
Form 212 verlangt für die Kategorie der virtuellen Währungen den positiven Gewinn. Ein negatives Ergebnis aus einer anderen privaten Kryptotransaktion darf deshalb nicht ungeprüft von positiven Gewinnen abgezogen werden. Ein nachvollziehbarer Report weist negative Ergebnisse separat informativ aus, statt sie automatisch mit Kategorie 1.7.3 zu verrechnen.
Für jede Veräußerung sollten Verkaufsdatum, Asset, Menge, Erlös, Anschaffungskosten, direkte Gebühren, verwendeter RON-Kurs und Ergebnis dokumentiert sein. Erfasse auch Krypto-zu-Krypto-Tausche und Zahlungen mit Krypto mit ihren RON-Werten, damit eine Prüfung möglich bleibt. Diese wirtschaftliche Dokumentation entscheidet noch nicht abschließend, wann ein konkreter Tausch einen steuerlichen Transfer auslöst oder welche Werte rechtlich anzusetzen sind.
Rechenbeispiel: positive Gewinne statt Börsen-Nettoergebnis
Eine in Rumänien ansässige Privatperson tätigt im Jahr 2025 die folgenden Verkäufe gegen RON. Alle Preise sind erfunden; die Kosten sind belegbar und die Vorgänge sind private Transfers virtueller Währung. In den Kaufkosten der ersten Zeile sind die Kaufgebühren bereits enthalten. Bei den übrigen Zeilen fallen im Beispiel keine zusätzlichen Gebühren an.
| Verkauf | Kaufkosten | Bruttoerlös | Verkaufsgebühr | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| A | 20.000 | 30.000 | 200 | +9.800 |
| B | 4.000 | 3.200 | 0 | −800 |
| C | 500 | 600 | 0 | +100 |
| D | 1.000 | 1.150 | 0 | +150 |
Die Summe der positiven Gewinne ist 9.800 + 100 + 150 = 10.050 RON. Weil sie über 600 RON liegt, sind die kleinen Gewinne C und D im Beispiel nicht befreit. Der Verlust B wird separat dokumentiert; er mindert die private positive Kryptogewinnsumme nicht automatisch. Das wirtschaftliche Gesamtergebnis von 9.250 RON ist daher nicht dieselbe Größe wie die hier anzusetzende positive Summe.
Für 2025 ergibt sich im Beispiel 10.050 × 10% = 1.005 RON Einkommensteuer. Bei genau denselben Gewinnen aus Transfers im Jahr 2026 wären es 10.050 × 16% = 1.608 RON. CASS ist darin noch nicht enthalten. Die Rechnung setzt außerdem voraus, dass keine besondere persönliche Ausnahme eingreift.
CASS: die zweite Rechnung für 2025 und 2026
Kryptoeinkünfte können für die rumänische Krankenversicherungsabgabe CASS relevant sein. Dafür werden die gesetzlich bezeichneten Einkünfte etwa aus Vermietung, Investitionen und anderen Quellen zusammen betrachtet; Arbeitslohn und selbständige Tätigkeit werden nicht einfach dieser gemeinsamen Kryptotabelle hinzuaddiert.
Die Form-212-Anleitung für 2025 verwendet 4.050 RON Mindestbruttolohn. Die ANAF-Erläuterung vom Januar 2026 zu Artikel 170 bestätigt für diesen Einkunftsbereich auch 2026 die folgenden Werte, anhand des am 1. Januar 2026 geltenden Mindestlohns.
| Relevante Jahressumme | CASS-Bemessungsgrundlage | 10% Beitrag |
|---|---|---|
| Ab 24.300 bis unter 48.600 RON | 24.300 RON | 2.430 RON |
| Ab 48.600 bis unter 97.200 RON | 48.600 RON | 4.860 RON |
| Ab 97.200 RON | 97.200 RON | 9.720 RON |
Im Verkaufsbeispiel liegen 10.050 RON Kryptogewinne allein unter der ersten Schwelle. Nehmen wir zusätzlich 20.000 RON bereits nach den einschlägigen Regeln ermittelte Vermietungseinkünfte an: 10.050 + 20.000 = 30.050 RON. Diese Summe liegt in der ersten Stufe. Ohne persönliche Ausnahme ergibt sich 24.300 × 10% = 2.430 RON CASS für diesen gemeinsamen Einkunftsbereich. Es sind weder 10% nur auf die Kryptogewinne noch 10% auf die tatsächlichen 30.050 RON.
Die zusätzlichen Vermietungseinkünfte können zugleich eigene Einkommensteuer auslösen; diese wird im Kryptobeispiel nicht berechnet. Auch unterhalb der ersten CASS-Schwelle können freiwillige Versicherung und persönliche Sonderfälle gesondert relevant sein. Für eine PFA gilt ein anderer CASS-Rechenweg, der nicht mit dieser 6-/12-/24-Mindestlohn-Tabelle verwechselt werden darf.
Derivate gehören nicht automatisch in Kategorie 1.7.3
Futures, Perpetuals und andere Finanzderivate sind von der privaten Kategorie für den Transfer virtueller Währungen zu trennen. Die Form-212-Anleitung enthält für Finanzinstrumente und Derivate die Kategorie 1.5 mit einem eigenen Rechenweg für Jahresgewinn, Jahresverlust und Verlustvorträge.
Zusätzlich kann die Behandlung davon abhängen, ob ein Intermediär unter die einschlägigen rumänischen Quellensteuerregeln fällt. Deshalb sollte ein Report realisiertes Derivate-P&L, Handelsgebühren und Funding getrennt abstimmen und ohne bestätigte Intermediärs- und Verlusthistorie keinen Betrag automatisch in die Formularsumme übertragen.
Für ab 1. Januar 2026 über qualifizierte Intermediäre ausgeführte Finanzderivate sieht Gesetz Nr. 239/2025 Quellensteuersätze von 3% bei einer Haltedauer von mindestens 365 Tagen und 6% bei kürzerer Haltedauer vor. Das gilt nur, wenn das konkrete Kryptoprodukt rechtlich ein erfasstes Finanzderivat ist und der Intermediär unter die Vorschrift fällt; ein Börsenlabel wie „perpetual“ genügt dafür nicht.
Staking, Rewards und Airdrops
Ein Börsenlabel entscheidet nicht allein über die rumänische Einkunftsart. Bei Staking, Lending, Mining, Rewards oder Airdrops sind Rechtsgrund, Leistungsbezug, Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verfügung und Marktwert beim Zufluss zu prüfen.
Dokumentiere den Zuflusswert und eine bereits erklärte Einnahme getrennt von belegten Kaufkosten. Ob und in welcher Höhe der Wert eines kostenlosen oder vergüteten Zuflusses beim späteren Transfer als Anschaffungspreis anerkannt wird, muss für die konkrete Einkunftsart bestätigt werden. Ein angezeigter Marktwert und eine frühere Besteuerung begründen für sich allein keinen nachgewiesenen Kaufpreis.
PFA: selbständige Tätigkeit im System real
Eine tatsächliche selbständige Kryptotätigkeit kann nicht mit der privaten Kryptoberechnung für 2025 oder 2026 gleichgesetzt werden. Für eine PFA im System real ist im Form-212-Arbeitsweg grundsätzlich Kategorie 1.1 relevant. Bruttoeinnahmen und gesetzlich abzugsfähige Betriebsausgaben werden über den betrieblichen Rechenweg abgestimmt; die private 200-/600-RON-Regel wird dort nicht angewendet.
CAS und CASS folgen bei selbständiger Tätigkeit eigenen Grundlagen und Schwellen. Außerdem sind die vollständige steuerliche Buchführung, andere Einkunftsquellen, Verlustvorträge und persönliche Ausnahmen einzubeziehen. Häufiges Trading allein beweist noch keine PFA; maßgeblich ist die tatsächliche und rechtliche Ausgestaltung der Tätigkeit.
SRL: Buchhaltungsabgleich statt Form 212
Eine rumänische SRL ist eine juristische Person. Declarația unică 212 ist kein Körperschaftsteuerformular und darf für eine SRL nicht als automatischer Übertragungsweg dargestellt werden.
Der Krypto-Report dient hier der Abstimmung von Verkäufen, Anschaffungskosten, Gebühren, Erträgen, Derivaten, Funding und Beständen mit der vollständigen Buchhaltung. Je nach tatsächlich anwendbarem Unternehmensregime können insbesondere Form 101 für die Gewinnsteuer oder Form 100 für Zahlungsverpflichtungen relevant sein. Der Kryptoreport allein entscheidet weder über das Unternehmensregime noch über die endgültige Steuerbasis.
Nichtansässige: Zuerst die rumänische Einkunftsquelle prüfen
Eine nicht in Rumänien ansässige Person ist nicht allein deshalb in Rumänien steuerpflichtig, weil sie Kryptowährungen handelt oder eine internationale Börse nutzt. Nach Titel VI des rumänischen Steuergesetzbuchs muss zunächst eine Einkunftsquelle in Rumänien vorliegen.
Zu dokumentieren sind insbesondere der Staat der Steueransässigkeit, eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung, die konkrete Verbindung des Einkommens zu Rumänien, ein möglicher rumänischer Zahler oder eine Tätigkeit beziehungsweise Betriebsstätte in Rumänien sowie das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen. Erst danach kann beurteilt werden, ob Rumänien ein Besteuerungsrecht besitzt und welches Formular oder Quellensteuerverfahren einschlägig ist.
Ein seriöser Nichtansässigen-Report berechnet daher ohne bestätigte rumänische Quelle weder Einkommensteuer noch CASS und überträgt keine Werte automatisch in Form 212. Er ist zunächst ein Quellen- und DBA-Prüfblatt.
Formular 212 abgeben und fehlende Vorgänge korrigieren
Für Einkünfte 2025 waren Erklärung und Zahlung der betreffenden Steuer und Beiträge regulär bis zum 25. Mai 2026 fällig. Das ANAF-Merkblatt zum Termin bestätigt die Abgabe über SPV beziehungsweise die vorgesehenen elektronischen und schriftlichen Wege sowie die Möglichkeit einer berichtigten Erklärung.
Am Prüfdatum dieses Artikels ist die reguläre Frist vorbei. Wenn du erst jetzt eine fehlende Börse oder einen falschen Kaufpreis entdeckst, bereite die vollständige Neuberechnung und die erforderliche berichtigte Erklärung vor. Bewahre die Empfangsbestätigung, die Zahlungsnachweise und den Vergleich zur früheren Erklärung auf. Die Veröffentlichung eines Reports ersetzt keine Abgabe bei ANAF.
Die allgemeine Regel ist die Abgabe bis zum 25. Mai des Folgejahres; für Einkünfte 2026 sind die tatsächlich bereitgestellte Formularversion und der amtliche Terminkalender 2027 vor dem Einreichen zu prüfen. Verwende insbesondere nicht die mit 10% ausgefüllte 2025-Vorlage unverändert für Gewinne aus 2026.
Diese Belege machen deine RON-Rechnung nachvollziehbar
- Einzelverkäufe erfassen: Sammle die vollständigen Handelsabrechnungen, Kaufkosten, direkten Gebühren und gegebenenfalls Zahlungsbelege. Markiere Verluste getrennt von positiven Gewinnen.
- Fremdwährungen dokumentieren: Halte Originalwährung, Datum, verwendeten RON-Kurs und dessen Herkunft fest. Bei einem Tausch oder einer Kryptozahlung sichere zusätzlich beide Seiten des Vorgangs für die rechtliche Prüfung.
- Wallet-Bestand abstimmen: Verknüpfe eigene Ein- und Ausgänge mit Transaktionsnachweisen. Ein eigener Transfer ist keine neue Kaufabrechnung und erzeugt keine belegten zusätzlichen Anschaffungskosten.
- CASS-Unterlagen ergänzen: Liste die weiteren relevanten Einkünfte mit ihren bereits ermittelten Bemessungsbeträgen auf. Prüfe Ansässigkeit, Krankenversicherungsstatus und persönliche Ausnahmen, bevor du eine CASS-Stufe auswählst.
- Richtiges Jahr und Profil wählen: Halte private Verkäufe, PFA, SRL, Derivate und ungeklärte Rewards auseinander. Speichere Erklärung, Empfangsbestätigung und Zahlung zusammen mit den zugrunde liegenden Jahresunterlagen.
Was ein belastbarer Rumänien-Kryptoreport enthalten sollte
- Vollständige Börsen-, Wallet- und Anfangsbestände.
- Trennung von Eigenüberträgen und echten Veräußerungen.
- Lot-Nachweis mit Anschaffungskosten und direkten Gebühren.
- Transaktionsbezogene Umrechnung aller Beträge in RON.
- Gesonderte Bereiche für Spot, Rewards, Derivate, Funding und Margin-Zinsen.
- Ein eindeutiges Profil: Privatperson, PFA, SRL oder Nichtansässigen-Prüfung.
- Nur bestätigte Formularübertragungen; offene Sachverhalte bleiben sichtbar im Arbeitsblatt.
CoinTaxReporting erstellt dafür einen strukturierten Krypto-Steuerreport mit transaktionsbezogenen Berechnungen und getrennten Prüfabschnitten. Den grundsätzlichen Aufbau findest du bei den Muster-Reports; weitere Länderinformationen enthält die Seite Crypto Tax Romania.
Häufige Fragen zur Kryptosteuer in Rumänien
Gilt 2026 noch der Steuersatz von 10%?
Für Gewinne, die ab 1. Januar 2026 erzielt werden, nein: Gesetz Nr. 239/2025 erhöht den Satz auf 16%. Einkünfte des Jahres 2025 bleiben nach den 2025 geltenden Regeln bei 10%, auch wenn die Erklärung 2026 abgegeben wird.
Ist jeder Gewinn unter 200 RON steuerfrei?
Nur wenn zugleich die Summe der einschlägigen Gewinne im gesamten Steuerjahr höchstens 600 RON beträgt. Es handelt sich nicht um einen allgemeinen Jahresfreibetrag.
Dürfen private Kryptoverluste mit Gewinnen verrechnet werden?
Der Form-212-Bereich für virtuelle Währungen stellt auf positive Gewinne ab. Negative Einzelresultate werden im Report dokumentiert, aber nicht automatisch mit Kategorie 1.7.3 verrechnet.
Berechnet der Kryptoreport CASS endgültig?
Nein. Für CASS müssen weitere gesetzlich zusammenzurechnende Einkünfte, persönliche Ausnahmen und die für das jeweilige Jahr geltenden Schwellen einbezogen werden.
Gehören Krypto-Futures automatisch in die private Kryptokategorie?
Nein. Zuerst sind Instrumentenstatus, Intermediär und Vertragsbedingungen zu prüfen. Finanzderivate folgen einem anderen Formular- und gegebenenfalls Quellensteuerweg.
Kann eine SRL Form 212 verwenden?
Nein. Form 212 ist die Erklärung natürlicher Personen. Eine SRL benötigt eine Buchhaltungsabstimmung und die für ihr Unternehmensregime einschlägigen Erklärungen.
Müssen Nichtansässige jedes weltweite Kryptoergebnis in Rumänien erklären?
Nein. Zuerst müssen eine rumänische Einkunftsquelle und das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen geprüft werden. Ohne bestätigte Quelle erzeugt der Report keine automatische rumänische Steuer.
Amtliche Quellen
- ANAF: OPANAF Nr. 2736/2025 – Formular 212 und amtliche Ausfüllhinweise
- ANAF: Declarația unică 212 für die im Jahr 2025 erzielten Einkünfte
- ANAF: Besteuerung von in Rumänien erzielten Einkünften Nichtansässiger, Stand Oktober 2025
- ANAF: Formular 101 für die Gewinnsteuer
- ANAF: Formular 100 – Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt
- Gesetz Nr. 239/2025: 16-%-Satz für virtuelle Währungen und neue Derivatesätze ab 2026
Fazit
Für ansässige Privatpersonen sind zuerst die positiven Transfergewinne und das richtige Steuerjahr festzuhalten: 10% für 2025, 16% ab 2026. Die enge 200-/600-RON-Regel ist kein pauschaler Freibetrag. CASS erfordert eine zweite Rechnung mit den weiteren relevanten Einkünften; die Einkommensteuer auf Krypto deckt diese Abgabe nicht ab.
Bei PFA, SRL und Nichtansässigen reicht dieselbe private Berechnung nicht aus. Hier steht zuerst die richtige Profil-, Buchhaltungs- oder Quellenzuordnung im Vordergrund. Nur so bleibt der Bericht mit den amtlichen Formularen vereinbar und behauptet keine Steuer oder Formularzeile, die aus den importierten Tradingdaten allein nicht folgt.
Stand: 9. Oktober 2026 für die Steuerjahre 2025 und 2026. Dieser Artikel und der erzeugte Report sind Berechnungs- und Dokumentationshilfen und ersetzen keine individuelle rumänische Steuer- oder Rechtsberatung.
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