justTRADE Krypto-Steuern 2026: Transaktionen exportieren und richtig erklären
Bei justTRADE müssen echte Kryptowerte und Wertpapiere steuerlich getrennt werden. Die Sutor Bank weist ausdrücklich darauf hin, dass sie bei physischen Kryptowerten keinen Kapitalertragsteuerabzug und keine Krypto-Steuerbescheinigung erstellt. Der Nutzer muss Verkäufe und mögliche Staking-Erträge selbst ermitteln. Für Wertpapiere, ETPs, Zertifikate und Optionsscheine gelten dagegen andere Regeln und gegebenenfalls ein bankseitiger Steuerabzug.
Zuerst echte Kryptowerte von ETPs und Zertifikaten trennen
Krypto-Steuerunterlagen vorbereiten
Importiere deine Transaktionen, prüfe offene Datenpunkte und erstelle deinen Steuerreport, ohne die vollständige Berechnung manuell in Tabellen aufzubauen.
Jetzt vorbereiten →justTRADE bietet nach eigenen Angaben physische Kryptowerte und daneben klassische Wertpapiere an. Ein Bitcoin-ETP kann den Bitcoin-Kurs abbilden, bleibt aber ein Wertpapier des Emittenten. Der direkte Kryptowert wird über den Kryptohandel erworben und von Tangany verwahrt. Diese Produktarten dürfen im Steuerreport nicht allein wegen desselben Basiswerts zusammengelegt werden.
Wertpapiererträge unterliegen grundsätzlich dem Kapitalertragsteuerverfahren der Bank. Für Veräußerungen echter Kryptowerte nennt die Sutor Bank dagegen § 23 EStG und erklärt, keinen Steuerabzug vorzunehmen. Ein fehlender Abzug bedeutet deshalb nicht steuerfrei, sondern Selbstdeklaration. Der Produktname und die Abrechnung entscheiden, nicht das Bitcoin-Logo.
Wann ein privater Krypto-Verkauf steuerpflichtig sein kann
Im Privatvermögen ist der Verkauf eines Kryptowerts innerhalb von nicht mehr als einem Jahr nach Anschaffung grundsätzlich ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Nach mehr als einem Jahr liegt der private Verkauf regelmäßig außerhalb dieser Vorschrift. Seit 2024 gilt für den Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften eine Freigrenze von 1.000 Euro. Wird sie erreicht oder überschritten, ist nicht nur der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Ein Tausch in einen anderen Kryptowert oder Stablecoin ist ebenfalls eine Veräußerung. Eine interne Umbuchung zwischen eigenen Wallets ist dagegen grundsätzlich kein Eigentümerwechsel. Gebühren, Anschaffungszeitpunkt und verwendete Einheiten müssen nachvollziehbar sein. Bei fehlender Einzelzuordnung akzeptiert das BMF walletbezogen die FiFo-Vereinfachung; ein nachträglich frei gewählter Gesamtpool über alle Wallets ist nicht automatisch zulässig.
Gewerbliche Bestände, tokenisierte Wertpapiere, Derivate und Einkünfte aus Leistungen fallen nicht einfach unter die private Jahresfrist. Der ausführliche Deutschland-Leitfaden trennt diese Kategorien.
Welche Daten du aus justTRADE brauchst
Die Plattform nennt einen Export der Kryptotransaktionen aus dem Webtrading. Sichere zusätzlich Einzelabrechnungen, Jahresunterlagen und den vollständigen Zeitraum. Die aktuelle justTRADE-FAQ bestätigt einen Krypto-CSV-Export im Blockpit-Format aus dem Webtrading. Sie erklärt außerdem, dass der reguläre Depotauszug nur Wertpapiere enthält; die zugehörige Kryptobestands-CSV und Order-PDFs sind gesondert nötig. Ein Partner-Steuerreport ist ein Hilfsmittel, aber weder eine Steuerbescheinigung der Bank noch eine Garantie, dass externe Wallets vollständig erfasst sind.
| Datei oder Feld | Wofür benötigt? |
|---|---|
| Krypto-Transaktionshistorie | Anschaffung, Verkauf, Einheiten, Kurs und Gebühren |
| Einzelabrechnungen | Produktart, Ausführungszeit und Gegenwert belegen |
| Staking-Abrechnung | Zufluss, Einheiten und Euro-Wert dokumentieren |
| Wertpapier-Steuerbescheinigung | ETPs und andere Wertpapiere separat abstimmen |
| externe Wallet-Historie | andere Plattformen für das Jahresgesamtergebnis separat dokumentieren |
Wichtige Produktgrenze: justTRADE erlaubt nach seiner aktuellen FAQ grundsätzlich weder Ein- noch Auslieferung von Kryptowerten. Eine reguläre externe Wallet-Einzahlung in diesen Bestand darf daher nicht vorausgesetzt werden. Taucht im Export eine unerwartete Zugangszeile auf, prüfen Sie Produktart, internen Buchungsgrund und gegebenenfalls den Anbieterbeleg. Andere Wallets sind dennoch für das gesamte Jahresergebnis wichtig; ihre Bestände werden nicht allein wegen desselben Coins mit justTRADE vermischt.
Jahreswechsel und Datenabgrenzung richtig behandeln
Ein deutscher Steuerreport folgt dem Kalenderjahr. Für die Zuordnung zählt grundsätzlich der Zeitpunkt des steuerlichen Vorgangs, nicht das Datum des Exports oder der späteren Kontoabrechnung. Käufe aus Vorjahren bleiben für Anschaffungskosten und Haltedauer relevant, obwohl sie im aktuellen Veräußerungsjahr keinen eigenen steuerpflichtigen Gewinn erzeugen. Deshalb sollte der Import immer so weit zurückreichen, dass sämtliche im Berichtsjahr verkauften Einheiten eine belegte Herkunft haben.
Beginnt die exportierte Historie erst nach dem ersten Kauf bei justTRADE, ergänzen Sie die älteren Order-PDFs und die frühere Krypto-CSV. Der Anfangsbestand ist mit Kaufdatum und Eurokosten zu rekonstruieren, statt einen neuen Kauf zum Jahresanfang oder Nullbasis zu erfinden. Die Beschränkung externer Kryptotransfers unterscheidet sich vom Wertpapierdepotübertrag und muss bei jeder ungewöhnlichen Bewegung zuerst anhand der Produktunterlagen geprüft werden.
Was ein plausibler Steuerreport leisten muss
Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 erkennt an, dass ein plausibel erscheinender Steuerreport der Veranlagung zugrunde gelegt werden kann. Dafür sind Reporteinstellungen, Kursquelle, Verbrauchsfolgeverfahren und steuerliche Wertungen offenzulegen. Manuelle Korrekturen sind möglich, müssen aber erkennbar und begründet bleiben.
Der Report sollte deshalb je Veräußerung Datum, Menge, Erlös, Anschaffung, Anschaffungskosten, Gebühren, Haltedauer und Ergebnis ausweisen. Tages- oder Zeitkurse müssen einheitlich verwendet werden. Ein justTRADE-Export allein enthält keine Ereignisse anderer Plattformen und kann keine Gesamt-FiFo berechnen, wenn Coins zwischen Wallets verschoben wurden.
Gleiche die Gesamtsummen mit dem Verrechnungskonto ab und trenne echte Krypto-Veräußerungen von Wertpapiergeschäften. Lies ergänzend den Leitfaden zur Bitcoin-Haltefrist.
Krypto-Order-Fall: Provision und Spread auseinanderhalten
Eine Privatperson kauft im Februar 2026 0,05 BTC für einen ausgewiesenen Gegenwert von 2.000 Euro; separat berechnet werden 2,50 Euro Orderprovision. Im September verkauft sie die ganze Position für 2.400 Euro zuzüglich gesondert belasteter 3 Euro Verkaufsprovision. Die Quote enthält den Spread bereits. Beide Orders fallen innerhalb der privaten Jahresfrist.
Die Anschaffungskosten betragen 2.002,50 Euro, der Nettoerlös 2.397 Euro und der Gewinn 394,50 Euro. Eine zusätzliche pauschale Spread-Zeile von 0,175 Prozent des Verkaufspreises wäre hier falsch: 4,20 Euro sind nicht nochmals separat gezahlt; ihr Abzug würde den Gewinn fälschlich auf 390,30 Euro senken. Die Gebühren sind Beispielwerte entsprechend den dargestellten Orderbelegen; maßgeblich bleibt der tatsächliche Tarif zur Ausführung.
Vorher: Eine Kontoauswertung nimmt nur die Wertpapier-Steuerbescheinigung oder zieht neben der Orderprovision nochmals einen geschätzten Spread ab. Nachher: Die Kauf- und Verkaufs-PDFs werden mit ihren beiden Krypto-CSV-Zeilen, Mengen und Eurobewegungen verbunden. Ohne andere private Veräußerungsgeschäfte liegt der Gewinn unter 1.000 Euro. Die Bank führt für diesen direkten Krypto-Verkauf keine Einkommensteuer ab; ein ETP-Verkauf mit ähnlichem Namen wird separat nach dessen Rechten und Abrechnung geprüft.
Staking und laufende Erträge
Die Sutor Bank weist darauf hin, dass Staking-Rewards gegebenenfalls sonstige Einkünfte darstellen. Für den Report sind Zeitpunkt der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, Einheiten und Euro-Wert bei Zufluss sowie die späteren Anschaffungskosten zu dokumentieren. Bei passivem Staking akzeptiert das BMF unterjährig vereinfachend Einbuchung beziehungsweise Claiming; noch nicht geclaimte Kryptowerte sind spätestens zum Jahresende zu berücksichtigen. Eine bereits berücksichtigte Vergütung wird beim späteren Claiming nicht nochmals erfasst. Ein späterer Verkauf ist ein zweiter Vorgang.
Ob die Freigrenze des § 22 Nr. § 3 EStG greift, hängt von allen entsprechenden sonstigen Einkünften des Jahres ab. Eine Reward-Gutschrift darf nicht als steuerfreier Kauf importiert werden. Rückbuchungen, Slashing und gesperrte Rewards sind gesondert zu prüfen.
Für die Übertragung der geprüften privaten Ergebnisse in die Erklärung zeigt der ELSTER-Leitfaden die Abgrenzung der Anlage SO von Wertpapiererträgen und ergänzenden Nachweisen.
Praktische Checkliste
- Krypto- und Wertpapierexport getrennt laden.
- Alle Zeiträume und externen Wallets ergänzen.
- Ungewöhnliche Bewegungen an der aktuellen Produktgrenze prüfen.
- Produktart jeder Position prüfen.
- Euro-Kurse und Gebühren konsistent berechnen.
- FiFo walletbezogen dokumentieren.
- Staking-Zuflüsse separat erfassen.
- Fehlende Basis als ungeklärt markieren.
- Summen mit Abrechnungen abstimmen.
- Ergebnis in die richtige Anlage übertragen.
Häufige Fragen
Behält justTRADE Steuer auf echte Kryptowerte ein?
Nach den aktuellen Verbraucherinformationen nein. Nutzer ermitteln und erklären ihre Kryptoergebnisse selbst.
Ist ein Bitcoin-ETP steuerlich Bitcoin?
Nein. Es ist ein Wertpapier und folgt nicht automatisch § 23 EStG für echte Kryptowerte.
Ist der Partner-Steuerreport amtlich bestätigt?
Nein. Ein plausibler Report kann anerkannt werden, bleibt aber prüfbar und muss vollständig sowie nachvollziehbar sein.
Sind Verkäufe nach einem Jahr immer steuerfrei?
Für private Kryptowerte liegen Verkäufe nach mehr als einem Jahr regelmäßig außerhalb § 23 EStG. Gewerbliche oder anders klassifizierte Produkte folgen anderen Regeln.
Was passiert bei fehlenden Anschaffungskosten?
Den Vorgang als ungeklärt markieren und ältere justTRADE-Orderabrechnungen sowie die vollständige Krypto-CSV beschaffen; fehlende Anschaffungen nicht automatisch mit null ansetzen. Andere Plattformen werden für deren eigene Bestände getrennt rekonstruiert. Nach aktueller Anbieterinformation ermöglicht justTRADE keine regulären externen Kryptotransfers.
Wo gehören private Verkäufe in ELSTER hin?
Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte gehören grundsätzlich in die Anlage SO; Wertpapiererträge werden getrennt behandelt.
Amtliche und primäre Quellen
- Sutor Bank/justTRADE: Verbraucherinformationen 2026
- justTRADE: Kryptohandel und Datenexport
- BMF: Kryptowerte und Aufzeichnungspflichten
- § 23 EStG
Geprüft nach dem Stand vom 9. Oktober 2026. Produktangebot und Exporte können sich ändern.
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